Die Zulagen für die Mitarbeitenden sind in der letzten Überarbeitung des GAV, welcher am 01.01.2022 in Kraft getreten ist, integriert worden.
Bis zu dieser Aktualisierung war die Umkleidezeit nicht Bestandteil des GAV, obwohl alle GAV-Betriebe dies pauschale Entschädigung bereits eingeführt haben. Die Regelung ist identisch wie sie auch den Mitarbeitenden der Spitäler im Kanton Bern zur Verfügung stehen.