Der Solidaritätsbeitrag beträgt CHF 4 pro Monat für alle Angestellten, die dem GAV unterstellt sind. Er wird vom Lohn abgezogen und in einen Fonds eingezahlt, der von den Personalverbänden verwaltet wird. Die Beiträge werden verwendet für:
Der Solidaritätsbeitrag kann von Mitgliedern des SBK und VPOD zurückgefordert werden.