Solidaritätsbeitrag

Der Solidaritätsbeitrag beträgt CHF 4 pro Monat für alle Angestellten, die dem GAV unterstellt sind. Er wird vom Lohn abgezogen und in einen Fonds eingezahlt, der von den Personalverbänden verwaltet wird. Die Beiträge werden verwendet für:

  • Entschädigung der Personalverbände SBK und VPOD für ihre Aufwendungen
  • Weiterbildungsangebote für alle Angestellten
  • Bildung und Beratung der Betriebskommissionen
  • Entwicklung des GAVs und der Anstellungsbedingungen im Gesundheitswesen

Der Solidaritätsbeitrag kann von Mitgliedern des SBK und VPOD zurückgefordert werden.

Der Rückerstattungsantrag kann online ausgefüllt oder hier heruntergeladen werden.

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