Gesamtarbeitsverträge bedeuten Fairness, Klarheit und Stabilität für
Arbeitnehmende und Arbeitgeber. Für die angeschlossenen
Langzeitpflege-Institutionen bedeutet der GAV gleich lange Spiesse im
Wettbewerb, Synergien in der Kommunikation und einen nicht
zu unterschätzenden Imagegewinn als zukunftsorientierte
und partnerschaftlich agierende Organisationen.
Vorteile einer Unterstellung:
- Das Image in der Branche wird mit Standards verbessert – Diskussionen rund um Fachkräftemangel machen dies notwendig.
- Der GAV ist eine klare Botschaft der Branche zu Gunsten von zeitgemässen Anstellungsbedingungen. Das Personal erhält Gewicht und Wertschätzung. Jeder Betrieb setzt sich bereits heute stark dafür ein. Mit vereinten Kräften und gezielter Kommunikation kann mehr erreicht werden.
- Der GAV beinhaltet Standards, die von den Institutionen problemlos umgesetzt und eingehalten werden können. Das belegen die Erfahrungen der vergangenen Jahre.
- Die Institutionen können jederzeit Regelungen treffen, die über den GAV hinausgehen. Dies wird von allen unterstellten Betrieben bereits mit Erfolg angewandt.
- Die Institutionen legen die Löhne weiterhin aufgrund der wirtschaftlichen Situation und der Empfehlungen des Kantons fest. Die Personalverbände besitzen ein Antragsrecht.
- Der GAV Langzeitpflege ist ein Vertragswerk, welches mit dem GAV Berner Spitäler und Kliniken vergleichbar ist.
- Die Autonomie der Institutionen bleibt jederzeit gewährleistet.
- Konkrete Fakten sind geregelt – so ist auch ein Mindestlohn vorgegeben.
- Der regelmässige Kontakt mit den verlässlichen Sozialpartnern im Gesundheitswesen hilft, das gegenseitige Verständnis zu verbessern.