Art. 10 Entschädigung, Spesen, Kostentragung

1 Die Kosten, die für die Mitglieder der Pariko anfallen (Taggelder, Spesen, Sekretariat usw.) trägt jede Partei selber. Der Anteil der Personalverbände bzw. der Arbeitnehmervertreter wird dem Solidaritätsfonds belastet.

2 Die Höhe von Sitzungs- und Taggeldern, welche die Parteien zu entschädigen haben, wird von den Vertragsparteien jeweils für die Dauer von vier Jahren festgelegt.

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