Wünschen die Mitarbeitenden während des unbezahlten Urlaubs
die Beibehaltung des vollen Versicherungsschutzes bezüglich Pensionskasse und Unfallversicherung,
sind folgende Leistungen durch die Mitarbeitenden zu erbringen:
- bei Urlaubsdauer von höchstens 30 Tagen die
üblichen Beträge der Arbeitnehmenden an die Pensionskasse;t
- bei Urlaubsdauer von über 30 Tagen die Beträge
der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden an die Pensionskasse, die
Unfallversicherungsprämie mittels Abredeversicherung oder der privaten
Krankenkassenversicherung.