1 Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall erfolgt die Lohnfortzahlung wie folgt:
100 % des Gehaltes 80
% des Gehaltes
im 1. Dienstjahr 2
Monate (60 Tage) 22 Monate
im 2. Dienstjahr 4 Monate (120
Tage) 20
Monate
im 3. Dienstjahr 5
Monate (150 Tage) 19 Monate
im 4. Dienstjahr 6 Monate (180
Tage) 18
Monate
ab 5. Dienstjahr 12 Monate (365 Tage) 12
Monate
2 Die Lohnfortzahlung richtet sich nach dem letzten Beschäftigungsgrad. Das Gehalt und der Anteil des 13. Monatslohns werden ohne Inkonvenienz- und Funktionszulagen ausbezahlt.
3 Bei den Mitarbeitenden im Stundenlohn richtet sich die Lohnfortzahlung nach den durchschnittlich geleisteten Stunden der vorangegangenen 12 Monate.
4 Werden die Versicherungsleistungen gekürzt oder eingestellt (z.B. wegen Selbstverschulden bei Unfällen mit Alkohol oder hoher Geschwindigkeit), kann der Arbeitgeber seine Gehaltsauszahlung im gleichen Mass herabsetzen oder einstellen.
5 Ein neuer vollständiger Anspruch auf Taggeld infolge Krankheit oder Unfall entsteht nur bei Vorliegen eines neuen gesundheitlichen Ereignisses.
6 Bei langandauernder Krankheit oder bei Unfall kann das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber nach Ablauf der gesetzlichen Sperrfrist und unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfristen auf das Ende der Lohnfortzahlungspflicht von 100 % (siehe Abs. 1) aufgelöst werden. Die Lohnfortzahlung durch die Versicherung (Krankheits- oder Unfalltaggeld) bleibt bestehen bis Ende der Lohnfortzahlungspflicht von 80 % (siehe Abs. 1).