1 Zur Sicherung geordneter Betriebsabläufe können die Mitarbeitenden nach vorheriger gegenseitiger Absprache temporär sowohl in einer anderen Abteilung als auch an einem anderen Standort eingesetzt werden.
2 Die Mitarbeitenden mit standortübergreifenden Aufgaben können an allen Stand-orten des unterstellten Arbeitgebers eingesetzt werden.
3 Lohn und übrige Leistungen bleiben davon unberührt. Zulagen richten sich nach der effektiven Tätigkeit.
4 Der Arbeitgeber übernimmt während der Dauer der befristeten Versetzung zusätzliche Auslagen wie Wegspesen, die durch den Wechsel des Arbeitsorts entstehen.
1 Ein angeordneter dauerhafter Wechsel ist dann zumutbar, wenn dabei auf die Fähigkeit, die bisherige Tätigkeit, das Alter, die finanzielle und soziale Situation der/des zu versetzenden Mitarbeitenden Rücksicht genommen wird.
2 Die Probezeit entfällt. Die Vertragsänderung und die Rahmenbedingungen sind schriftlich festzuhalten.