Die Mitarbeitenden mit einem Pensum von mindestens 8 Stunden pro Woche sind gemäss dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) durch den Arbeitgeber gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen (BU und NBU) versichert. Die Prämien für die NBU-Versicherung tragen die Mitarbeitenden.