1 Die tägliche Ruhezeit muss in der Regel mindestens 11 aufeinanderfolgende Stunden betragen.
2 Die Ausnahmebestimmungen gemäss Arbeitsgesetz bleiben vorbehalten.
3 Bei der Dienstplanung ist auf eine ausgewogene Zuteilung zustehender freier Tage zu achten.
4 Die Mitarbeitenden haben Anspruch auf zwei, wenn möglich zusammenhängende, freie Tage pro Woche.
5 Die Mitarbeitenden haben Anspruch auf mindestens ein, in der Regel zwei, freie Wochenenden pro Monat.