Art. 23 Rauchen

Das Rauchen am Arbeitsplatz ist nicht erlaubt. Für gewisse Zonen gilt jedoch eine spezielle Regelung. Der Arbeitgeber erwartet von Raucherinnen/Rauchern und Nichtraucherinnen/Nichtrauchern gegenseitige Rücksichtnahme und ein faires Verhalten. Der Arbeitgeber hält sich an die gesetzlichen Vorschriften, die Sicherheitsbestimmungen und trifft präventiv Massnahmen gegen Feuergefahren.

Weitere Artikel

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.

Datenschutz