1 Die Mitarbeitenden haben Anspruch auf einen umfassenden Schutz der Persönlichkeit am Arbeitsplatz. Bei ungesetzlicher oder unangemessener Behandlung durch Vorgesetzte oder andere Mitarbeitende haben die Betroffenen das Recht auf Beschwerde.
2 Beschwerden können bei der vorgesetzten Person
oder direkt bei der Direktion eingereicht werden. Die Direktion entscheidet
darüber abschliessend. Aus einer Beschwerde darf den betroffenen Mitarbeitenden
kein Nachteil erwachsen.