Art. 1 Ziel und Zweck

Der vorliegende GAV hat im Interesse der unterstellten Institutionen, in der Folge Arbeitgeber genannt, und deren Mitarbeitenden und der Personalverbände zum Ziel:

  • fortschrittliche Anstellungs- und Arbeitsbedingungen anzubieten;
  • für ein Arbeitsumfeld zu sorgen, das geprägt ist von Respekt, Vertrauen und Friedfertigkeit;
  • Einsatzfreudigkeit, Teamfähigkeit und Selbstverantwortung der Mitarbeitenden zu fördern;
  • die soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Branche zu sichern;
  • unternehmerisches Denken und Handeln zu fördern;
  • Meinungsverschiedenheiten in einer Kultur der Partnerschaft zu regeln;
  • sich dem Grundsatz von Treu und Glauben zu verpflichten;
  • den Arbeitsfrieden zu wahren;
  • die Gleichstellung und Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden zu gewährleisten und diskriminierendes Verhalten nicht zu dulden;
  • Frauen und Männern den Zugang zu allen Hierarchiestufen zu ermöglichen und Entwicklungen zu unterstützen, damit Erwerbs-, Betreuungs- und Hausarbeit vereinbar sind.

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