Der vorliegende GAV hat im Interesse der unterstellten Institutionen,
in der Folge Arbeitgeber genannt, und deren Mitarbeitenden und der
Personalverbände zum Ziel:
- fortschrittliche Anstellungs- und Arbeitsbedingungen anzubieten;
- für ein Arbeitsumfeld zu sorgen, das geprägt ist von Respekt, Vertrauen und Friedfertigkeit;
- Einsatzfreudigkeit, Teamfähigkeit und Selbstverantwortung der Mitarbeitenden zu fördern;
- die soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Branche zu sichern;
- unternehmerisches Denken und Handeln zu fördern;
- Meinungsverschiedenheiten in einer Kultur der Partnerschaft zu regeln;
- sich dem Grundsatz von Treu und Glauben zu verpflichten;
- den Arbeitsfrieden zu wahren;
- die Gleichstellung und Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden zu gewährleisten und diskriminierendes Verhalten nicht zu dulden;
- Frauen
und Männern den Zugang zu allen Hierarchiestufen zu ermöglichen und
Entwicklungen zu unterstützen, damit Erwerbs-, Betreuungs- und
Hausarbeit vereinbar sind.