2. Ausgangslage

In einem ersten Schritt ist die Ausgangslage zu erfassen. Falls sich Entlassungen nicht durch Stellenangebote in anderen Bereichen vermeiden lassen, wird aufgrund der konkreten Faktenlage ein Sozialplan ausgearbeitet. Folgende Punkte sind zu analysieren:

  • Betroffener Bereich, Grund und Zeitplan (Wo wird abgebaut? Warum? Bis wann?)
  • Ausbau anderer Angebote (Wo? In welchem Umfang?)
  • Anzahl betroffene Mitarbeitende
  • Betroffene Berufsgruppen und Funktionen
  • Dienstjahre und Berufschancen der Betroffenen
  • Zur Verfügung stehende finanzielle Mittel für den Sozialplan
  • Einbezug der Betriebskommission und Zeitplan für Verhandlungen
  • Geltungsdauer des Sozialplans
  • Massnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation: Betten- belegung, Zusatzleistungen, Werbung usw.

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