6. Durchführung und Inkrafttreten des Sozialplans

  • Die Verantwortung für die Durchführung liegt bei der Geschäftsleitung und der Bereichsleitung Personelles.

  • Zur Begleitung der Umsetzung und Betreuung von Konfliktfällen wird eine Fachgruppe einberufen (Vertretung Betriebskommission, Personalverbände und Arbeitgeber).

  • Die genaue Geltungsdauer des Sozialplans wird definiert (Datum Inkrafttreten und Ende). Die Aushandlung mit den Personalverbänden und der Betriebskommission sowie die Genehmigung des Stiftungsrats werden datiert aufgeführt.

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