Die Verantwortung für die Durchführung liegt bei
der Geschäftsleitung und der Bereichsleitung Personelles.
Zur Begleitung der Umsetzung und Betreuung von
Konfliktfällen wird eine Fachgruppe einberufen (Vertretung Betriebskommission, Personalverbände
und Arbeitgeber).
Die genaue Geltungsdauer des Sozialplans wird
definiert (Datum Inkrafttreten und Ende). Die Aushandlung mit den Personalverbänden
und der Betriebskommission sowie die Genehmigung des Stiftungsrats werden
datiert aufgeführt.