- Unterstützung bei der Stellensuche (z.B.
Zusammenarbeit mit Stellenvermittlung SBK und RAV)
- Kostenübernahme einer Standortbestimmung
(Beratung Berufsbildungszentrum, Coaching)
- Vermittlung Betroffener an weiterberatende
Institutionen zur Klärung von Fragen betreffend Arbeitsrecht, Versicherungen
und Vorsorge
- Notwendige bezahlte Freizeit für die
Stellensuche
- Verlängerung der Kündigungsfrist (z.B. eine
Verdoppelung)
- Verkürzung der Kündigungsfrist auf Wunsch der
Betroffenen:
-
Finden Betroffene vor Ablauf der Kündigungsfrist eine neue Stelle, ist ein
vorzeitiger Stellenantritt innert Wochenfrist zu ermöglichen. Alle Ansprüche
aus dem Sozialplan erlöschen mit Ausnahme der Abgangsentschädigung und der
Treueprämie.
- Abgangsentschädigungen (Alter, Dienstalter und
familiäre Situation berücksichtigen)
- Ausrichtung der Treueprämie (Art. 76 GAV) pro
rata temporis, falls innerhalb von zwölf Monaten nach Austritt fällig
- Auf Antrag Unterstützung bei notwendigen und
geeigneten Umschulungs- und Weiterbildungsmassnahmen
- Auf Antrag Entschädigung für individuelle
Härtefalle
Betroffene müssen sich aktiv um eine Stelle bemühen und eine
geeignete Beschäftigung annehmen.