1 Die Gehaltsentwicklung ist abhängig von:
2 Eine allfällige Lohnanpassung wird auf Beginn eines Kalender- oder Lohnjahres umgesetzt, sofern es die finanziellen Verhältnisse erlauben.
3 Die Mitarbeitenden, welche im 2. Halbjahr ihre Stelle antreten, haben kein Anrecht auf eine Lohnanpassung per 1. Januar des neuen Jahres.