Art. 71 Prinzip des Leistungsgehaltes

1 Die Gehaltsentwicklung ist abhängig von:

  • betrieblichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen;

  • Funktion;

  • Leistung und Verhalten;

  • persönlicher Zielerreichung;

  • Erfahrung.

2 Eine allfällige Lohnanpassung wird auf Beginn eines Kalender- oder Lohnjahres umgesetzt, sofern es die finanziellen Verhältnisse erlauben.

3 Die Mitarbeitenden, welche im 2. Halbjahr ihre Stelle antreten, haben kein Anrecht auf eine Lohnanpassung per 1. Januar des neuen Jahres.

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