Art. 72 Mitarbeitergespräche (MAG)

1 Der Arbeitgeber führt jährlich Mitarbeitergespräche durch.

2 Aufgaben und Kompetenzen der Mitarbeitenden legt jeder unterstellte Arbeitgeber in Stellen- bzw. Funktionsbeschreibungen fest.

3 Die entsprechenden Bestimmungen hält jeder unterstellte Arbeitgeber in einem separaten Reglement fest.

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