1 Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 7 Tage. Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag der Probezeit bei dem Arbeitgeber bzw. der/dem Mitarbeitenden eintreffen.
2 Unbefristete Verträge können beidseitig nach Ablauf der Probezeit und unter Wahrung folgender Fristen jeweils auf das Ende eines Monats gekündigt werden:
3 Befristete Verträge enden am vereinbarten Termin, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
4 Befristete Verträge können beidseitig nach Ablauf der Probezeit und unter Wahrung folgender Fristen jeweils auf das Ende eines Monats gekündigt werden: