1 Das Arbeitsverhältnis endet spätestens auf das Ende des Monats, in welchem das AHV-Rentenalter erreicht ist.
2 Der Arbeitgeber bestätigt den Mitarbeitenden unter Einhaltung der Kündigungsfrist die Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
3 Wünschen die Mitarbeitenden eine frühzeitige
Pensionierung, haben sie das Arbeitsverhältnis ordentlich zu kündigen. Der
Arbeitgeber weist auf das gültige Reglement der Pensionskasse hin, der er
angeschlossen ist.