Die Mittel im Solidaritätsfond werden für die Umsetzung des GAV
eingesetzt. Insbesondere für:
- die Aufwendungen der Personalverbände;
- die Schulungen, Weiterbildungen und Beratungen
der Betriebskommissionen;
- die Bildung der Mitarbeitenden, die dem GAV
unterstellt sind;
- die Entwicklung des GAV und der
Anstellungsbedingungen im Gesundheitswesen und speziell im Langzeitbereich.