Art. 32 Recht und Pflicht bezüglich Information

1 Die Mitarbeitenden erhalten die zur Ausführung der Arbeit notwendigen Informationen. Sie informieren sich anhand der Protokolle und Weisungen und holen aktiv weitere Informationen ein.

2 Die Mitarbeitenden teilen ihren Teamkolleginnen/-kollegen und vorgesetzten Personen wichtige Vorkommnisse mit.

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