1 Die Mitarbeitenden der unterstellten Arbeitgeber können eine Betriebskommission wählen, welche die Interessen der Mitarbeitenden in allen betrieblichen Fragen vertritt. Die Betriebskommission kann die Personalverbände beiziehen.
2 Der Arbeitgeber informiert die Betriebskommission frühzeitig über sich abzeichnende Entwicklungen und geplante Massnahmen. Geschäftsleitung und Betriebskommission treffen sich bei Bedarf, mindestens einmal pro Jahr.
3 Ohne Betriebskommission informiert die Direktion die Mitarbeitenden direkt.
4 Für Betriebskommissionen erstellt jeder unterstellt Arbeitgeber ein eigenes Reglement.