Art. 46 Internet, E-Mail, Telefon

1 Die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Kommunikations- und Informationsmedien sind für berufliche Zwecke zu verwenden. Eine missbräuchliche Verwendung kann je nach Schwere mit folgenden Sanktionen geahndet werden:

  • mündlicher oder schriftlicher Verweis;
  • Verwarnung unter Androhung der Kündigung des Arbeitsverhältnisses;
  • fristlose Entlassung.

2 Zivil- und strafrechtliche Schritte bleiben in jedem Fall vorbehalten.

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