1 Die Mitarbeitenden sind verpflichtet, der
zuständigen Stelle folgende Angaben zu machen:
- Änderung der Wohnadresse;
- Änderung der Telefonnummer;
- Unfälle und längere Krankheiten;
- Änderung des Zivilstands (Heirat, Scheidung,
gerichtliche Trennung);
- Schwangerschaften;
- Geburten;
- Ansprüche auf Kinderzulagen;
- Militär- und Zivildienst;
- Aus- und Weiterbildungsabschlüsse;
- Todesfall der Lebenspartnerin/des Lebenspartners
oder eines Kindes;
- Todesfälle innerhalb der Familie.
2 Von ausländischen Mitarbeitenden benötigt der
Arbeitgeber folgende zusätzlichen Informationen:
- Änderung der Aufenthaltsbewilligung;
- Aufnahme oder Aufgabe der beruflichen Tätigkeit
der Ehepartnerin/des Ehepartners;
- Einbürgerung;
- Familiennachzug.